Der Buß- und Bettag ist kein bundesweiter Feiertag
Werbliches Bild - Buß- und Bettag Feiertag
Nutzung: redaktionell / kommerziell
Kategorie: Buß- und Bettag
Art: JPEG-Bild
Abmessung: 7008 × 4672
Farbprofil: sRGB IEC61966-2.1
Schlagwörter: Buß- und Bettag, Buß- und Bettag Feiertag, Buß- und Bettag Sachsen, Buß- und Bettag schulfrei
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Der Buß- und Bettag ist ein gesetzlicher Feiertag ausschließlich in Sachsen.
In Sachsen ist der Buß- und Bettag ein besonderer Tag, an dem die Menschen arbeitsfrei haben und die Schüler schulfrei sind. Der Buß- und Bettag Feiertag wurde in den meisten anderen Bundesländern abgeschafft, bleibt aber in Sachsen weiterhin ein wichtiger Feiertag. Nur in Sachsen wird der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag begangen, was bedeutet, dass viele Menschen dort an diesem Tag frei haben. In den restlichen Bundesländern ist der Buß- und Bettag kein gesetzlicher Feiertag mehr, auch wenn er weiterhin als kirchlicher Tag anerkannt wird. Sachsen ist also das einzige Bundesland, in dem der Buß- und Bettag nicht nur kulturell, sondern auch gesetzlich eine wichtige Rolle spielt.
Der Buß- und Bettag war tatsächlich mal ein bundesweiter Feiertag, wurde aber 1995 in fast allen Bundesländern abgeschafft. Der Grund dafür war, dass die Pflegeversicherung eingeführt wurde, und man nach einer Möglichkeit gesucht hat, die Beiträge für Arbeitnehmer zu senken. Als Kompromiss wurde der Buß- und Bettag Feiertag in den meisten Bundesländern gestrichen, um die Arbeitgeber zu entlasten.
Nur in Sachsen blieb der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag bestehen. Dort zahlen die Arbeitnehmer jedoch einen etwas höheren Beitrag zur Pflegeversicherung, um den freien Tag zu kompensieren. Deshalb ist der Buß- und Bettag heute kein einheitlicher Feiertag mehr, obwohl er früher überall in Deutschland gefeiert wurde.